Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MD-Bedachungen – Marcel Dapprich · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen MD-Bedachungen, Inhaber Marcel Dapprich, Bernsteinweg 1, 76456 Kuppenheim, und seinen Kunden über Dachdecker-, Abdichtungs-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige damit zusammenhängende handwerkliche Leistungen.
(2) Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von MD-Bedachungen sind grundsätzlich freibleibend, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.
(3) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin genannten Leistungspositionen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) MD-Bedachungen erbringt ausschließlich die im Auftrag vereinbarten Leistungen.
(2) Bei Reparaturarbeiten wird grundsätzlich nur der konkret beauftragte Schaden bzw. Leistungsumfang bearbeitet.
(3) Bei Reparaturen an bestehenden Dach- und Abdichtungssystemen kann aufgrund des Alters, des Zustands und der Bauart nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schäden oder Schwachstellen vorhanden sind.
(4) Nicht beauftragte Vorschäden, verdeckte Mängel oder Schäden an nicht vom Auftrag erfassten Bauteilen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
(5) Eine Reparatur stellt grundsätzlich keine Garantie dafür dar, dass sämtliche Ursachen einer Undichtigkeit oder eines sonstigen Schadens außerhalb des konkret beauftragten Reparaturumfangs dauerhaft beseitigt sind.
§ 4 Nachträge und zusätzliche Arbeiten
(1) Werden während der Arbeiten zusätzliche oder bislang nicht erkennbare Leistungen erforderlich, wird der Auftraggeber hierüber grundsätzlich informiert.
(2) Soweit eine vorherige Abstimmung aufgrund der Dringlichkeit oder der technischen Situation nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dürfen notwendige Maßnahmen zur Abwendung weiterer Schäden durchgeführt werden.
(3) Zusätzliche Leistungen werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung bzw. nach den vereinbarten Stunden- und Materialpreisen abgerechnet.
§ 5 Materialbestellungen
(1) Nach Auftragserteilung kann MD-Bedachungen das für die Ausführung erforderliche Material bestellen.
(2) Werden Materialien speziell für den Auftrag beschafft, angefertigt oder verbindlich beim Lieferanten bestellt, können hierdurch Kosten entstehen, die bei einer späteren Vertragsbeendigung oder Stornierung zu berücksichtigen sind.
(3) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt. Insbesondere können dem Auftraggeber bei einem wirksamen Widerruf Kosten bzw. Wertersatz nur insoweit auferlegt werden, wie dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Bei speziell angefertigten oder nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbaren Materialien wird der Auftraggeber vor der Bestellung – soweit erforderlich – auf die hiermit verbundenen Kosten hingewiesen.
§ 6 Preise und Vergütung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zusätzliche Arbeiten, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert berechnet.
§ 7 Abschlagszahlungen
MD-Bedachungen ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und hierfür erforderliche Materialien zu verlangen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat MD-Bedachungen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zugänglich sind und die Arbeiten durchgeführt werden können.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern angemessen die vereinbarten Ausführungsfristen.
§ 9 Witterung und höhere Gewalt
Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten sind von geeigneten Witterungsbedingungen abhängig. Verzögerungen aufgrund von Regen, Frost, Sturm, Schnee, ungeeigneten Temperaturen oder sonstigen Umständen, die eine fachgerechte Ausführung vorübergehend nicht ermöglichen, berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung des Ausführungszeitraums.
§ 10 Abnahme
Nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen ist das Werk nach den gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen.
§ 11 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat MD-Bedachungen grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung.
(3) Bei Reparaturarbeiten beziehen sich die Mängelrechte ausschließlich auf die konkret beauftragte und ausgeführte Reparaturleistung.
(4) Für Schäden oder Mängel, die auf bereits vorhandene Vorschäden, Materialermüdung, nicht beauftragte Bauteile, unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder sonstige außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegende Ursachen zurückzuführen sind, besteht keine Verantwortung von MD-Bedachungen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) MD-Bedachungen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Soweit Materialien oder Waren geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum von MD-Bedachungen bzw. des jeweiligen Lieferanten, soweit ein Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart wurde.
§ 14 Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Verbraucher und Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen.
Der Verbraucher kann insbesondere ausdrücklich verlangen, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
Die Einzelheiten hierzu werden in der jeweiligen Widerrufsbelehrung erläutert.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Verbraucher kann nur nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
MD-Bedachungen
Inhaber Marcel Dapprich
Bernsteinweg 1
76456 Kuppenheim
Telefon: 0176 8076 8641
E-Mail: Dapprich.Dachdecker@gmail.com
